Konkurrenzschutzklausel
Eine vertragliche Klausel kann zur Beschränkung des Wettbewerbs während dem Vertragsverhältnis, aber auch danach anhaltend, eingesetzt werden. Solch ein Wettbewerbsverbot kann auch Sanktionen im Verletzungsfalle beinhalten. Sie unterliegen einer kartellrechtlichen Kontrolle, können gegen gute Sitten verstoßen und ausnahmsweise ein Wettbewerbsverstoß begründen.