Krankengeld

Unter einem Krankengeld versteht man gemäß §§ 44 ff SGB V die Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers auf Zahlung von 70 % des erzielten Regelmäßigen Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommens gegen die gesetzliche Krankenkasse im Falle des Ablaufs der Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches (regelmäßig sechs Wochen, vgl. „Entgeltfortzahlung“) gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser Anspruch ist zeitlich nicht begrenzt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation