Krankengymnast
Der Beruf des Krankengymnasten gehört zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Er zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Krankengymnasten gehört zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Er zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland