Krankenschwester
Der Beruf der Krankenschwester zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf der Krankenschwester zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.