Kündigung, außerordentliche
Mit einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kündigende muss auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Mit einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kündigende muss auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.