Kündigung, außerordentliche
Mit einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kündigende muss auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Mit einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kündigende muss auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland