Kündigung, ordentliche durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer kann seine Kündigung (vgl. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“) grundsätzlich ohne Grundangabe erklären. Er muss dabei allerdings die Ordentlichkeit der Kündigung durch die Kündigungsfrist wahren (andernfalls siehe die Möglichkeit der „Kündigung, außerordentliche“).