Kündigungsschreiben

Ein vorformuliertes Kündigungsschreiben seitens eines Mitbewerbers, um auf sein Angebot zu lenken, könnte unzulässig sein. Eine Verhinderung der Entschlussentscheidung könnte hier ausschlaggebend sein. Davon ist eine lediglich mitbewerbliche wettbewerbskonforme Kündigungshilfe im Einzelfall, die nur auf die richtige Möglichkeit, Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung hinweist, abzugrenzen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation