Kundenberatung

Eine Fernbehandlung die aus gesundheitspolitischer oder sonst ideeler Zwecksetzung erfolgt, erfüllt nicht den Tatbestand der Werbung. Allerdings ist das Angebot einer Fernbehandlung ohne Wettbewerbsabsicht kaum denkbar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation