Kunstfreiheit
Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt, Art. 5 Abs. 3 GG. Stellt die Werbung einen künstlerischen Ausdruck dar, so kann auch sie, samt ihrer kommunikativen Vermittlung diesen Schutz genießen.
Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt, Art. 5 Abs. 3 GG. Stellt die Werbung einen künstlerischen Ausdruck dar, so kann auch sie, samt ihrer kommunikativen Vermittlung diesen Schutz genießen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland