Laienwerbung

Treten in einer Werbung keine professionellen Werber, sondern (nebenberufliche) Laien auf, so kann dies unter Umständen eine irreführende Handlung begründen. Wird diese Form der Werbung in die Privatsphäre eingebunden, so kann dies darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung darstellen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation