Laienwerbung
Treten in einer Werbung keine professionellen Werber, sondern (nebenberufliche) Laien auf, so kann dies unter Umständen eine irreführende Handlung begründen. Wird diese Form der Werbung in die Privatsphäre eingebunden, so kann dies darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung darstellen.