Lebensmittel
Das Lebensmittelrecht ist in dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) geregelt. Dadurch soll das Interesse und der Schutz des Verbrauchers gewahrt werden, insbesondere fallen die Vorbeugung und die Abwehr der Gefahr für menschliche Gesundheit unter den Gesetzeszweck.