Leistungsbegriff
Leistung ist im Verständnis des UWG nicht nach einem objektiven Maßstab zu werten, sondern nach all dem, was der funktionierende Markt honoriert.
Leistung ist im Verständnis des UWG nicht nach einem objektiven Maßstab zu werten, sondern nach all dem, was der funktionierende Markt honoriert.