Leistungsstörungsrecht
Das Leistungsstörungsrecht, das dem Schutz des einzelnen dient, kann unabhängig neben dem Wettbewerbsrecht angewendet werden. Es sind aber auch Überschneidungen und Inbezugnahmen der beiden Rechtsbereiche möglich.
Das Leistungsstörungsrecht, das dem Schutz des einzelnen dient, kann unabhängig neben dem Wettbewerbsrecht angewendet werden. Es sind aber auch Überschneidungen und Inbezugnahmen der beiden Rechtsbereiche möglich.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland