Löschungsgründe
Löschungsgründe können die Nichtigkeit einer Marke, der Verzicht auf eine Marke oder der Verfall einer Marke sein. Wird nicht rechtzeitig die Gebühr zur Verlängerung der Schutzdauer entrichtet, liegt ebenfalls ein Löschungsgrund vor.
Löschungsgründe können die Nichtigkeit einer Marke, der Verzicht auf eine Marke oder der Verfall einer Marke sein. Wird nicht rechtzeitig die Gebühr zur Verlängerung der Schutzdauer entrichtet, liegt ebenfalls ein Löschungsgrund vor.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland