Markenabteilung
Markenabteilungen sind zusammen mit Markenstellen im Patentamt für die Durchführung der Markenangelegenheiten zuständig. Die mit mindestens drei Patentamtsmitarbeitern besetzten Markenabteilungen sind dabei für alle Verfahren außerhalb der §§ 32 bis 44 MarkenG zuständig, insbesondere für Löschungsverfahren, Berichtigungen, Umschreibungen, Verlängerung der Schutzdauer oder Verfahren über IR-Marken.