Markenfunktionen
Schriftlich niedergelegte Markenfunktionen kennt das Markengesetz nicht. Primäre Funktion einer Marke ist aber immer die Herkunftsfunktion, also die Fähigkeit, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Weitere Funktionen können die Werbefunktion, Kommunikationsfunktion oder Garantiefunktion, welche das Einstehen des Markeninhabers für die Qualität der Ware oder Dienstleistung meint, sein.