Markenpersönlichkeit

Die Markenpersönlichkeit umfasst die menschlichen Eigenschaften, die einer Marke von den jeweiligen Anspruchsgruppen zugewiesen werden. Die Markenpersönlichkeit wird durch die Kommunikation und die Erfahrungen der Anspruchsgruppen mit der Marke gebildet. Sie kann, nach Mäder, in fünf Dimensionen unterteilt werden: Attraktivität, Verlässlichkeit, Temperament, Stabilität und Natürlichkeit. Die Markenpersönlichkeit ist Teil der Markenidentität.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation