Markenverunglimpfung
Fälle der Markenverunglimpfung, in denen bekannte Marken oder auch ihre Werbesprüche abgewandelt werden, um daraus einen Scherzartikel anzubieten, gelten als unlauter aufgrund der Ausnutzung der Unterscheidungskraft.
Fälle der Markenverunglimpfung, in denen bekannte Marken oder auch ihre Werbesprüche abgewandelt werden, um daraus einen Scherzartikel anzubieten, gelten als unlauter aufgrund der Ausnutzung der Unterscheidungskraft.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland