Marktbeherrschung

Ziel des Kartellrechts ist es marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen (-svereinigungen) einer Struktur- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen, um somit die Freiheit des Wettbewerbs zu gewähren. Hierzu zählt das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung oder die unbillige Behinderung gleichartiger Unternehmen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation