Marktbeobachtungspflicht
Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.
Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland