Muster
Muster eines Fertigarzneimittels (apothekenpflichtig oder frei verkäuflich) dürfen durch den pharmazeutischen Unternehmer abgegeben werden an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, andere Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben (hier aber nur frei verkäufliche Arzneimittel) und Ausbildungsstätten für Heilberufe (=Angehörige der Heilberufe, einige Fachkreise und die Ausbildungsstätten).