Naturarzneimittel
Arzneimittel denen Mittel mit einem besonders natürlichen Charakter beigemessen werden, bezeichnet man als Naturarzneimittel. Werden diesbezüglich unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit gemacht, so liegt nach dem HWG eine unzulässige Irreführung vor.