Naturarzneimittel

Arzneimittel denen Mittel mit einem besonders natürlichen Charakter beigemessen werden, bezeichnet man als Naturarzneimittel. Werden diesbezüglich unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit gemacht, so liegt nach dem HWG eine unzulässige Irreführung vor.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation