Niedrigpreispolitik

Produkte können grundsätzlich unter Selbstkosten und unter Einkaufs- oder Einstandspreis verkauft werden, solange damit ein vernünftiger (insbesondere in kaufmännischer Hinsicht) Grund vorliegt. Je nach Absicht einer solchen Niedrigpreispolitik kann sie eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen. Siehe hierzu „Scheinpreise“, „Niedrigpreispolitik“, „Schleuderpreise“ und „Dumping“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation