Niedrigpreispolitik
Produkte können grundsätzlich unter Selbstkosten und unter Einkaufs- oder Einstandspreis verkauft werden, solange damit ein vernünftiger (insbesondere in kaufmännischer Hinsicht) Grund vorliegt. Je nach Absicht einer solchen Niedrigpreispolitik kann sie eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen. Siehe hierzu „Scheinpreise“, „Niedrigpreispolitik“, „Schleuderpreise“ und „Dumping“.