Notverkauf
Die werbende Bezeichnung „Notverkauf“ deutet auf einen Verkauf aufgrund einer Zwangslage hin und darauf, dass dadurch ein besonders günstiger Preis zu erwarten ist. Andernfalls kann ein solcher Werbezusatz irreführend sein.
Die werbende Bezeichnung „Notverkauf“ deutet auf einen Verkauf aufgrund einer Zwangslage hin und darauf, dass dadurch ein besonders günstiger Preis zu erwarten ist. Andernfalls kann ein solcher Werbezusatz irreführend sein.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland