Obsoleszenz

Obsoleszenz bezeichnet die natürliche oder künstliche Veralterung eines Produktes. Es gibt verschiedene Formen der Obsoleszenz: Oft wird die Veralterung von Produkten vom Hersteller geplant, indem bewusst Schwachstellen oder minderwertige Materialien, die idealerweise nach Ablauf der Garantiezeit zu einem Ausfall des Produktes führen, in das Produkt eingebaut werden (built-in-obsolescence). Denkbar ist auch eine funktionelle Obsoleszenz, welche eintritt, wenn an Produkte neue, höhere Anforderungen gestellt werden, z.B., wenn man im Computerbereich Komplementärprodukte nutzen möchte, die ein neueres Betriebssystem erfordern. Psychische Obsoleszenz tritt auf, wenn ein Produkt von der Gesellschaft nicht mehr als modern genug empfunden wird. Auch ein geplanter Mehrverbrauch von Verbrauchsgütern, meist durch Eigenarten der Verpackung wie zu große Öffnung oder Verpackungen, die unmöglich ganz zu leeren sind, fällt unter Obsoleszenz.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation