Opportunitätsprinzip

Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Es handelt sich um einen Unterfall der und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitäts-prinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung. Die Verfolgung von Verstößen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde. Diese kann ein Verfahren, solange es bei ihr anhängig ist, auch wieder einstellen. Ist das Verfahren bereits bei Gericht anhängig, kann es mit Zustimmung der Staats-anwaltschaft vom Gericht eingestellt werden, wenn dieses eine Ahndung nicht für geboten hält. Eine Verfolgungsandrohung für den Fall einer Wiederholung des Verstoßes kann im Rahmen des Opportunitätsprinzips nach den besonderen Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls ausreichend sein. Eine Verwarnung kann gegen den Betroffenen nur ausgesprochen werden, wenn dieser sein Einverständnis ausgesprochen hat.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation