Ordnungswidrigkeiten-verfahren

Das Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem HWG richtet sich nach den Regelungen des OWiG. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die vorgesehene Verwaltungsbehörde sachlich zuständig. Das Verfahren wird vom Opportunitätsprinzip beherrscht. Bei geringfügigen Ordnungs-widrigkeiten kann die Behörde eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld verlangen. Wird ein Bußgeldbescheid verhängt, hat der Betroffene die Möglichkeit des Einspruchs und des gerichtlichen Verfahrens.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation