Ordnungswidrigkeiten
Die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Markenrechts, die mit Bußgeld geahndet werden, sind im § 145 MarkenG geregelt. Davon betroffen sind die identische oder nachahmende vorsätzliche Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit bestimmten stattlichen bzw. amtlichen Bezeichnungen oder Zeichen bzw. Verstöße gegen Mitwirkungs- und Duldungspflichten von Betriebsinhabern und –leitern.