Ordnungswidrigkeitengesetz
Im Hinblick auf den Ordnungswidrigkeitentatbestand des HWG finden die allgemeinen Vorschriften des OWiG Anwendung.
Im Hinblick auf den Ordnungswidrigkeitentatbestand des HWG finden die allgemeinen Vorschriften des OWiG Anwendung.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland