Pariser Verbandsübereinkunft
Die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) stellt das wichtigste mehrseitige Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes dar und existiert bereits seit 1883. Da die jeweils aktuellste Fassung des PVÜ erst durch inländische Gesetze transformiert werden muss, gilt im jeweiligen Land immer die zuletzt ratifizierte. Die PVÜ beschäftigt sich nicht nur mit Markenrecht, sondern auch mit Patentrecht. Wichtigste Prinzipien sind das der Unionspriorität, wonach eine in einem Unionsstaat angemeldete Marke für einen Zeitraum von sechs Monaten auch in anderen Unionsstaaten Prioritätsstatus erhält, und das Prinzip der Inländerbehandlung, wonach ausländische Schutzrechtsinhaber unter den gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen Schutzrechte erwerben können müssen wie Inländer.