Passivlegitimation

Die Passivlegitimation bezeichnet die materiell-rechtliche Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch, also die natürliche oder juristische Person, die verklagt werden muss, um einen Anspruch durchzusetzen. Für die Eintragungsbewilligungsklage ist Klagegegner der Widersprechende bzw. der ihm rechtsnachfolgende Inhaber der Widerspruchsmarke. Bei der Löschungsklage ist nicht unbedingt entscheidend, wer tatsächlich Rechteinhaber ist, sondern die Klage kann in jedem Fall gegen den im Markenregister Eingetragenen gerichtet werden. Auch eine Klage gegen den tatsächlichen, noch nicht eingetragenen Inhaber der Marke ist möglich. Sollen Ansprüche aus Markenverletzung geltend gemacht werden, sind die an der Verletzungshandlung Beteiligten passiv legitimiert.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation