Patentanwalt

Die Mitwirkung von Patentanwälten in Kennzeichenstreitsachen ergibt sich nicht direkt aus dem Markenrecht, sondern u.a. aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 PatAnwO, die besagt, dass es die berufliche Aufgabe des Patentanwaltes sei, andere in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung einer Marke oder eines anderen schutzfähigen Kennzeichens zu beraten und Dritten gegenüber zu vertreten. Eine wichtige Rolle spielt der Patentanwalt im Rahmen des § 96 MarkenG als Inlandsvertreter einer ausländischen juristischen oder natürlichen Person, die im Inland an einem Markenverfahren partizipieren will.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation