Persönlichkeitsrechte
Zu den Persönlichkeitsrechten gehört u.a. neben dem Urheberecht, das nicht übertragbar ist, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen, auch das Patentrecht in dem das Erfinderpersönlichkeitsrecht sich widerspiegelt.