Preisausschreiben
Wird eine Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht, so stellt dies eine unlautere Handlung dar, es sei denn, die Handlung steht in naturgemäßer Verbindung (vgl. § 4 Nr. 6 UWG).