Preisspaltung
Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, gleiche Ware (bei Leistungen gilt Entsprechendes) bei verschiedenen Händlern zu unterschiedlichen Preisen anzubieten (sog. Preisspaltung). Hierbei ist zu beachten, dass nicht der Eindruck hervorgerufen werden darf, die Ware sei überall zum günstigeren Preis erhältlich. Andernfalls kann eine Irreführung vorliegen. Eine Preisspaltung in einem Lokal kann zu einer Irreführung über den Preis und Beschaffenheit führen und ist deshalb grundsätzlich nicht gestattet.