Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt in Art. 5 Abs. 1 S. 2. Das Grundrecht der Pressefreiheit findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranke in der Vorschriften der „allgemeinen Gesetze“. Zu den allgemeinen Gesetzen zählen auch das HWG und das UWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation