Produktpirateriegesetz
Das Pirateriegesetz von 07.03.1990 soll der Bekämpfung der Produktpiraterie durch strafrechtliche Sanktionen und weiterer zivilrechtlicher Befugnisse, sowie Auskunftsansprüchen, dienen.
Das Pirateriegesetz von 07.03.1990 soll der Bekämpfung der Produktpiraterie durch strafrechtliche Sanktionen und weiterer zivilrechtlicher Befugnisse, sowie Auskunftsansprüchen, dienen.