Prozessführungsbefugnis
Wenn ein nicht Prozessführungsbefugter eine Klage einreicht, ist diese als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen. Damit würde das Urteil nicht in materieller Rechtskraft erwachsen.
Wenn ein nicht Prozessführungsbefugter eine Klage einreicht, ist diese als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen. Damit würde das Urteil nicht in materieller Rechtskraft erwachsen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland