Putativabwehr

Man spricht von einer Putativabwehr, wenn im Zuge eines Abwehreinwandes (d.h. wenn ein Angriff durch ein unzulässiges, aber ein ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandetes Verhalten notwendigerweise abgewehrt wird) der Abwehrende über die Erforderlichkeit, Tauglichkeit und Adäquanz dieser Maßnahme irrt. Sie begründet daher aufgrund ihrer Ungeeignetheit nicht den Abwehreinwand.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation