Rechtsberater
Rechtsberater zählen zu den rechtsberatenden Berufen (vgl. hierzu „rechtsberatende Berufe“) und unterliegen dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (vgl. hierzu „Rechtsberatungsgesetz (RBerG)“). Danach darf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für den in dem RBerG geregeltem Sachbereich erteilt.