Rechtsbruch
Unter einem Rechtsbruch versteht man eine Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift. Wenn diese gesetzliche Vorschrift auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so kann diese Zuwiderhandlung eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG begründen.