Rechtsmissbrauch
Das Rechtsmissbrauchsverbot gilt im Kennzeichenrecht als Schranke jeglicher Rechtsausübung. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann gegenüber einer Löschungsklage oder Verletzungsansprüchen, aber auch als Begründung für die Löschung einer Marke erhoben werden. Von einem Rechtsmissbrauch wird gesprochen, wenn eine Vielzahl von Marken für unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen angemeldet werden, oder kein ernsthafter Benutzungswillen vorliegt, oder die Marke nur angemeldet wird, um sie als zweckfremdes Mittel zum Wettbewerbskampf zu benutzen oder durch die Anmeldung der Benutzungszwang umgangen werden soll.