Referenzliteratur

Referenzliteratur ist in der Werbung z.B. ein Schreiben über die Wirkstoffe und Zusammensetzung von Medikamenten. Es ist verboten in der Fachwerbung eines Arzneimittels mit Referenz-literatur eines konkurrierenden Arzneimittels zu werben, da die Leser bei „flüchtigem Überfliegen“ des Textes nicht feststellen können, dass sich die Referenzliteratur nicht auf das beworbene Medikament bezieht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation