Reformhausinhaber

Reformhausinhaber bieten freiverkäufliche Arzneimittel an bzw. treiben Handel mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln. Sie zählen zum „Fachkreis“ nach § 2 HWG, sofern sie freiverkäufliche Arzneimittel anbieten bzw. mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln erlaubterweise Handel treiben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation