Registrierung
Homöopathische Arzneimittel sind bereits dann in Verkehr zu bringen, wenn sie in ein Register für homöopathische Arzneimittel registriert sind. Einer Zulassung bedarf es nicht.
Homöopathische Arzneimittel sind bereits dann in Verkehr zu bringen, wenn sie in ein Register für homöopathische Arzneimittel registriert sind. Einer Zulassung bedarf es nicht.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland