Rundfunkrecht
Im Bereich des Rundfunks gelten Besonderheiten hinsichtlich des werbenden Inhalts. Es wird strikt auf das Gebot der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung hingewiesen, um die Gefahr der Verschleierung des werbenden Charakters abzuwehren, vgl. hierzu „Dauerwerbesendung“, „Presse“, „Kennzeichnungsgebot“, „Sponsoring“, „Ereignissponsoring“, „Product Placement“ und „Eventsponsoring“. Hierzu zählt auch das Beeinflussungsverbot.