Sachlichkeitsgrundsatz
Sachlichkeitsgrundsatz besagt als einer der Schutzzwecke des UWG, dass ein unsachgleicher Vergleich den Leistungswettbewerb verfälschen kann. Nur eine Objektivität könne danach die Sachlichkeit gewährleisten.
Sachlichkeitsgrundsatz besagt als einer der Schutzzwecke des UWG, dass ein unsachgleicher Vergleich den Leistungswettbewerb verfälschen kann. Nur eine Objektivität könne danach die Sachlichkeit gewährleisten.