Säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG)
Das Säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG) regelt zusätzlich zu den sonstigen Vorschriften über die Werbung, die Normen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung. Das SNWG enthält explizite Werbeverbote wie z.B. die Werbung, die darauf gerichtet ist, vom Stillen abzuhalten oder die die Begriffe „humanisiert“, „maternisiert“ oder gleichsinnige Begriffe verwenden oder wenn die Werbung andere als die Zusammensetzung betreffende Werbeaussagen als die in der Anlage aufgeführten verwendet.