Sanatoriumswerbung
Werbung für ein Sanatorium. Auch die Darstellung eines Masseurs in einer Sanatoriumswerbung wurde vom Gericht als unproblematisch betrachtet, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür fehlen, dass seine Massage zu den medizinischen Leistungen und Behandlungsmethoden des Sanatoriums gehören und der Erkennung, Linderung oder Beseitigung von Krankheiten, Leiden, Körperbeschwerden oder krankhaften Beschwerden dienen.