Schadensersatz
Unter Schadensersatz versteht man vordergründig das Wiedergutmachen einer Vermögenseinbuße. Es ist zwar keine Sanktion oder Vertragsstrafe, kann allerdings präventive Wirkung haben. Gerade im wettbewerblichen Rahmen wird es relativ schwierig sein solch einen Schaden zu beziffern und zu beweisen. Meist wird daher der unmittelbar Verletzte eine Schadensersatzfeststellungsklage kombiniert mit einer Unterlassungsklage einreichen. In der Regel wird dabei ein Vergleich, also die Beendung des Rechtsstreits angestrebt.